Auch Einzelpersonen beraten und untersuchen wir selbstverständlich auf Grundlage der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) oder bei Eignungsfragen.
Dies umfasst vor allem verkehrsmedizinische Untersuchungen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aber auch Eignungsuntersuchungen mit besonderen Fragestellungen in Form eines Kurzgutachtens. Möglich sind diese Untersuchungen in unseren Zentren Dortmund, Hamm, Kamen und Lünen.